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   OLG Köln, 07.11.2007 - 11 U 199/06   

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https://dejure.org/2007,8837
OLG Köln, 07.11.2007 - 11 U 199/06 (https://dejure.org/2007,8837)
OLG Köln, Entscheidung vom 07.11.2007 - 11 U 199/06 (https://dejure.org/2007,8837)
OLG Köln, Entscheidung vom 07. November 2007 - 11 U 199/06 (https://dejure.org/2007,8837)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Auszahlung einer Forderung aus einem Strohmanngeschäft; Anspruch eines Strohmanns gegen den Hintermann auf Freistellung von den innerhalb des Strohmannverhältnisses eingegangen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 06.12.1994 - XI ZR 19/94

    Abschluß und Abwicklung von Börsentermingeschäften über einen

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2007 - 11 U 199/06
    Entsprechend dieser Interessenlage ist es typischer Inhalt der Strohmannabrede, dass der Hintermann der Berechtigte ist, dem im Innenverhältnis zu dem seinen Weisungen unterliegenden Strohmann die aus dem Strohmanngeschäft zufließenden Einnahmen zustehen (vgl. dazu etwa BGH WM 1964, 179; NJW 1995, 727 f.; Schramm in: Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., Vor § 164 Rdn. 27; Soergel-Leptien, BGB, 13. Aufl., Vor § 164 Rdn. 37).
  • BGH, 11.12.1963 - VIII ZR 129/62

    Rechtsstellung des mittelbaren Stellvertreters

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2007 - 11 U 199/06
    Entsprechend dieser Interessenlage ist es typischer Inhalt der Strohmannabrede, dass der Hintermann der Berechtigte ist, dem im Innenverhältnis zu dem seinen Weisungen unterliegenden Strohmann die aus dem Strohmanngeschäft zufließenden Einnahmen zustehen (vgl. dazu etwa BGH WM 1964, 179; NJW 1995, 727 f.; Schramm in: Münchener Kommentar, BGB, 5. Aufl., Vor § 164 Rdn. 27; Soergel-Leptien, BGB, 13. Aufl., Vor § 164 Rdn. 37).
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2007 - 11 U 199/06
    Der Streitgegenstand wird durch den Klageantrag und den Lebenssachverhalt (Anspruchgrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGHZ 117, 1, 5 f. = NJW 1992, 1172; NJW 1999, 3126, 3127; NJW 2007, 2560, 2561).
  • BGH, 08.05.2007 - XI ZR 278/06

    Änderung des Streitgegenstandes bei Herleitung der Aktivlegitimation aus Pfändung

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2007 - 11 U 199/06
    Der Streitgegenstand wird durch den Klageantrag und den Lebenssachverhalt (Anspruchgrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGHZ 117, 1, 5 f. = NJW 1992, 1172; NJW 1999, 3126, 3127; NJW 2007, 2560, 2561).
  • BGH, 06.05.1999 - III ZR 265/98

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2007 - 11 U 199/06
    Der Streitgegenstand wird durch den Klageantrag und den Lebenssachverhalt (Anspruchgrund) bestimmt, aus dem der Kläger die begehrte Rechtsfolge herleitet (BGHZ 117, 1, 5 f. = NJW 1992, 1172; NJW 1999, 3126, 3127; NJW 2007, 2560, 2561).
  • OLG Hamburg, 25.02.1994 - 11 U 208/93
    Auszug aus OLG Köln, 07.11.2007 - 11 U 199/06
    Ob ein derartiger Anspruch besteht und ob der Kläger insoweit den Beklagten auf Freistellung in Anspruch nehmen könnte, bedarf aber ebensowenig einer Entscheidung wie die Frage, ob dieser Befreiungsanspruch mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in einen Zahlungsanspruch umgewandelt worden sein könnte (dazu OLG Hamburg NJW-RR 1995, 673; Krüger in: Münchener Kommentar § 257 Rdn. 10; Palandt-Grüneberg, BGB, 66. Aufl., § 257 Rdn. 1).
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